Phytotherapie

Pflanzenheilkunde

Die Pflanzenheilkunde (Phytotherapie ) gehört zu den ältesten Therapieformen überhaupt. Sie dient der Behandlung und Vorbeugung von Krankheiten.

Die Wurzeln der Pflanzenheilkunde liegen im uralten Erfahrungsgut der Kräuterheilkunde der frühen Jahrhunderte. Kräuter wurden von den Menschen auf der Suche nach essbaren Pflanzen gefunden, gesammelt und dann bei Krankheiten eingesetzt. Diese Erfahrungen mit bestimmten Pflanzen wurden dann mündlich weitergegeben. Berühmte Ärzte wie Hippokrates ( 460 -377 v. Ch.), Galenos (129-199 n. Ch.) Paracelsus (1493 - 1541) und L. Fuchs (14. und 15. Jh.) haben die Kräutermedizin schriftlich verankert und weiter entwickelt.

 

Auf der Grundlage der detaillierten Beobachtungen und Beschreibungen der Wirkungen bestimmter Pflanzen entwickelte sich die Kräuterheilkunde von einem reinen Erfahrungswissen in Richtung naturwissenschaftlich abgesicherter Pflanzenheilkunde. Mit dem Bemühen das Erfahrungswissen wissenschaftlich zu belegen, begann ein mühevoller und noch keineswegs beendeter Weg der Arzneipflanzenforschung.

Herstellung pflanzlicher Arzneimittel

Arzneipflanzen werden heute als Frischpflanzen oder Drogen zu Medikamenten (Tabletten, Tropfen, Kapseln , Salben und Tees) weiterverarbeitet. So genannte Frischpflanzen werden z. B. ausgepresst oder zu ätherischen Ölen destilliert. Aus ihnen werden auch durch Trocknen bestimmter Pflanzenteile ( z.B. Kraut, Wurzeln, Blüten, Früchte, Samen) die so genannten Drogen herstellt.

Pflanzliche Extrakte werden aus diesen Drogen gewonnen. Durch ein bestimmtes Lösungsverfahren mit Alkohol oder Wasser werden die Inhaltsstoffe gelöst und dann zu Medikamenten in Tropfen- oder Tablettenform weiter verarbeitet. Die in der Phytotherapie verwendeten Arzneipflanzen stammen aus kontrolliertem Anbau.

Zulassungsvoraussetzung von pflanzlichen Arzneimitteln

Für pflanzliche Arzneimittel gelten wie für alle anderen Arzneimittel die rechtlichen Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes, in dem detaillierte Anforderungen für die Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) festgeschrieben sind. Hauptkriterien für eine Zulassung durch das BfArM sind insbesondere die Wirksamkeit, die Unbedenklichkeit und die Qualität von Arzneimitteln. Für die Zulassung von pflanzlichen Arzneimitteln sind gesicherte Daten erforderlich. Diese Daten können in Form von Studien und anderem wissenschaftlichen Erkenntnismaterial erbracht werden.

Pflanzenheilkunde liegt im Trend

Pflanzliche Arzneimittel erfreuen sich aufgrund ihrer Wirksamkeit bei gleichzeitiger Risikoarmut einer wachsenden Akzeptanz in der Bevölkerung. Der allgemeine Trend zu einer bewussten Lebensführung mit gesunder Ernährung, sportlichen Engagement sowie vielfältigen Wellness-Aktivitäten spielen eine immer größere Rolle und unterstützt so auch die Hinwendung zu "natürlichen" Arzneimitteln.

Die Ergebnisse einer Bevölkerungsbefragung des Instituts für Demoskopie Allensbach von 2002 belegen, das 73% der Bevölkerung zu den Naturheilmittelverwendern gehören. Nach den Ergebnissen dieser Studie rechnen die Bundesbürger in Zukunft mit einer weiteren Zunahme. Pflanzliche Arzneimittel liegen im Trend und werden in Zukunft einen noch größeren Stellenwert haben.

„Über 80 Prozent der Bevölkerung wünschen sich die Naturmedizin als ihre Primärmedizin“, benennt Prof. Dr. Josef Beuth, Universität Köln, das eindeutige Ergebnis der PASCOE-Studie aus dem Jahr 2007. Und ein weiteres wesentliches Resultat der Untersuchung: Die Patienten legen großen Wert auf Qualität und medizinische Seriosität von Naturheilmitteln.

„Die Ergebnisse der PASCOE-Studie 2007 zeigen, dass die Menschen von der Naturmedizin überzeugt sind. Deshalb ist es weiterhin unser Ziel, die Naturmedizin auf gleiche Augenhöhe mit der Schulmedizin zu bringen. Denn jeder Patient hat das Recht, die Arzneimittel zu bekommen, die in seiner individuellen Situation die richtigen für ihn sind.“ Jürgen F. Pascoe